Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3426
OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02 (https://dejure.org/2002,3426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2002 - 4 U 19/02 (https://dejure.org/2002,3426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 4 U 19/02 (https://dejure.org/2002,3426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Werbung eines Steuerberaters für Tätigkeit als Testamentsvollstrecker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3183 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1286
  • NJW-RR 2005, 800 (Ls.)
  • AnwBl 2003, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Die Grundsätze der vom Beklagten erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 3481 = GRUR 1998, 556 -Masterpad) sind vorliegend nicht zu seinen Gunsten heranzuziehen.

    Der Gesetzgeber durfte deshalb den Anwaltsvorbehalt zum Schutz der Rechtssuchenden und einer geordneten Rechtspflege auch zu Lasten der Berufsausübungsfreiheit einzelner für erforderlich und angemessen halten (BVerfG NJW 1998, 3481).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Bei einer solchen Einzelfallbetrachtung müsse hier aber ein Verstoß wie in den Fällen der BGH-Entscheidungen "Titelschutzanzeigen für Dritte" (BGH NJW 1998, 3563), "Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung" (BGH NJW 2000, 2108) und zur rechtsbetreuenden Verwaltungshilfe (BGH GRUR 2000, 734) verneint werden.

    Dabei ist danach zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es im wesentlichen um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH GRUR 2000, 729, 730 -Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung).

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Bei einer solchen Einzelfallbetrachtung müsse hier aber ein Verstoß wie in den Fällen der BGH-Entscheidungen "Titelschutzanzeigen für Dritte" (BGH NJW 1998, 3563), "Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung" (BGH NJW 2000, 2108) und zur rechtsbetreuenden Verwaltungshilfe (BGH GRUR 2000, 734) verneint werden.

    Eine solche erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung liegt vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu gestalten (BGH NJW 1998, 3563, 3564 = GRUR 1998, 956 -Titelschutzanzeigen für Dritte).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens der Dienste als Testamentsvollstrecker durch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Das Landgericht Münster hat den Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG zugesprochen und zur Begründung unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (DStR 2000, 2006 - Testamentsvollstreckung durch Steuerberater) angeführt, dass ein geschäftsmäßiges Anbieten von Testamentsvollstreckungen durch Steuerberater ohne die erforderliche Erlaubnis gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoße.

    Auch wenn der Umfang der Tätigkeit sehr unterschiedlich sein kann, ist ihr Schwerpunkt immer die unmittelbare Gestaltung der Rechtsangelegenheiten der Erben und anderweitig Bedachten nach den Wünschen des Erblassers ( vgl. OLG Düsseldorf DStR 2000, 2006, 2007 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).

  • LG Detmold, 21.08.2001 - 3 T 245/01

    Bestellung einer Bank als Testamentsvollstreckerin

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Das habe das LG Detmold (WM 2001, 2441) im Fall einer geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung durch eine Bank auch so gesehen.

    Die gegenteilige Einschätzung von Kleine-Cosack (BB 2000, 2112) und jetzt auch des LG Detmold (WM 2001, 2441), nach der der Schwerpunkt der Testamentsvollstreckung auf wirtschaftlichem Gebiet liegen soll, überzeugt den Senat nicht.

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Wenn es anders wäre, wäre die Aufzählung bestimmter Berufsgruppen und Personen im Rechtsberatungsgesetz auch überflüssig, weil sich deren Befugnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ebenfalls bereits aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ergibt (BGH AnwBl. 1994, 254, 255).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Denn Sinn und Zweck des nach wie vor zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörenden Erlaubniszwangs des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. BVerfG, AnwBl 2001, 63) ist der Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit der Rechtspflege.
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97

    Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Bei einer solchen Einzelfallbetrachtung müsse hier aber ein Verstoß wie in den Fällen der BGH-Entscheidungen "Titelschutzanzeigen für Dritte" (BGH NJW 1998, 3563), "Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch Sachverständigenbeauftragung" (BGH NJW 2000, 2108) und zur rechtsbetreuenden Verwaltungshilfe (BGH GRUR 2000, 734) verneint werden.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1993 - 4 U 303/92

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Anwaltverein;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Weil der Testamentsvollstrecker in erster Linie im Interesse der begünstigten Personen handelt, nimmt er insoweit auch fremde Rechtsangelegenheiten wahr (OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 236, 237).
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 4 U 143/00

    Informationserteilung im Rahmen einer Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen als

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02
    Die Missachtung dieses Gesetzes ist daher regelmäßig auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände sittenwidrig und damit wettbewerbswidrig (Senat, Urteil vom 22.02.2001, 4 U 143/00; Köhler / Piper, UWG, § 1, Rdn.443).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Ob die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach Art. 1 § 1 RBerG darstellt, ist umstritten (bejahend: OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 236, 237; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 280 f.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1286; Schaub, MittBayNot 2001, 90 f.; Stracke, ZEV 2001, 250; ders., Die geschäftsmäßige Rechtsberatung durch Testamentsvollstrecker, 1999, S. 248 f.; Bonefeld, ZERB 2000, 171, 172; Henssler, ZEV 1994, 261, 262; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. 3, RBerG R 55, Art. 1 § 5 Rdn. 17 und 38; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 435 und § 5 Rdn. 561; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 49; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Art. 1 § 3 RBerG Rdn. 41-43; Staudinger/Reimann, BGB, 2003, § 2197 Rdn. 65 f.; im Falle der Ernennung von Banken als Testamentsvollstrecker: Schaub, FamRZ 1995, 845, 846; Leverenz, ZBB 1995, 156, 159; a.A.: Vortmann, WM 1995, 1745, 1746; ders., WuB VIII D Art. 1 § 1 RBerG 4.02; Kleine-Cosack, BB 2000, 2109 ff.; ders., EWiR 2000, 979 f.; Watrin, DStR 2002, 422, 424).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1286).
  • OLG Hamm, 03.02.2004 - 4 U 122/03

    Testamentsvollstreckung durch einen Wirtschaftsprüfer

    Wegen der Einzelheiten und insbesondere der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers wird auf die Ausführungen zu diesem Punkt im angefochtenen Urteil (Seiten 6 ff.) Bezug genommen, die sich ihrerseits wieder an die gleichlautende Begründung im Senatsurteil vom 23. Mai 2002, NJW-RR 2002, 1286, 1287 betreffend einen Steuerberater, der Testamentsvollstreckung angeboten hat, anlehnt.
  • LG Düsseldorf, 29.12.2004 - 25 T 924/04

    Löschung eines Wohnungsrechtes

    Die Berufung des Bekl. ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1286 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht